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Menschen aus Georgien und der Republik Moldau als Saisonarbeiterinnen und -arbeiter müssen Sie als Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis beantragen.[mehr]
Sie Arbeitslosengeld beantragen möchten, müssen Sie sich elektronisch im Fachportal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Agentur für Arbeitarbeitslos melden[mehr]
Die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.[mehr]
unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen.[mehr]
infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit an qualifizierten Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben (einer beruflichen Reha), teilnehmen und kein Arbeitsentgelt beziehen[mehr]
und Sie in der sogenannten Schlecht-Wetter-Zeit Arbeitsausfälle haben, können Sie den Verdienstausfall Ihrer Beschäftigten durch Saison-Kurzarbeitergeld teilweise ausgleichen.[mehr]
end ein unvermeidbarer Arbeitsausfall eintritt, kann für Ihre Beschäftigten ganz oder teilweise Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Der Verdienstausfall wird durch Kurzarbeitergeld teilweise ausgeglichen[mehr]
Wenn Sie als Arbeitgeber langzeitarbeitslose Menschen einstellen möchten, die mindestens 2 Jahre lang arbeitslos sind und zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") bekommen, können[mehr]