Formulare: Neustadt an der Donau

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Gewerbeamt

Gewerbemeldungen – Hinweise

Zu den Informationen des Bayerischen Landesamts für Steuern für Existenzgründer

Gewerbemeldungen – Hinweise
§ 14 GewO
(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn

  1. der Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt wird,
  2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
    2a. der Name geändert oder
  3. der Betrieb aufgegeben wird.

Bei der Verlegung des Betriebes in einen anderen Meldebezirk muss dies bei der neuen Gemeinde angezeigt werden.
Für die Bearbeitung Ihrer Gewerbemeldung benötigen wir noch folgende Unterlagen:

  • Personalausweis bzw. Reisepasses (bzw. Kopie bei Briefkasteneinwurf bzw. Postversand)
  • Bei im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden eine Kopie des vollständigen Handelsregisterauszugs (bei einer GmbH & Co. KG auch des persönlich haftenden Gesellschafters)
  • Soweit in den Feldern 28 – 30 eine Frage mit „Ja" beantwortet wird, eine Ablichtung der Erlaubnis, der Handwerkskarte oder der Aufenthaltserlaubnis

Die entsprechenden Formulare können Sie auf der Homepage der Stadt Neustadt a.d.Donau herunterladen, ausfüllen und ausdrucken. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular und alle notwendigen Unterlagen bitte per Post an die Stadt Neustadt a.d.Donau, Stadtplatz 1, 93333 Neustadt a.d.Donau senden oder in unseren Briefkasten einwerfen. Eine Übersendung per E-Mail genügt nicht!

Bitte geben Sie unbedingt eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse an, unter der wir Sie für Rückfragen erreichen können. Natürlich sind wir auch persönlich für Sie zu erreichen, Rückfragen oder Terminvereinbarungen auch unter
Tel.: Telefonnummer: 09445/9717-24
Fax: Faxnummer: 09445/9717-20
E-Mail: gewerbe(@)neustadt-donau.de
Die Gebühr für eine Gewerbemeldung beträgt 25,- €.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet (§ 146 Abs. 2 Nr. 1 GewO). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu eintausend Euro geahndet werden.

Datenschutzhinweis:
Die Daten werden erhoben zur Durchführung der gewerberechtlichen Angelegenheit nach Gewerbeordnung (GewO), deren jeweiligen Verordnungen und weiteren Vorschriften. Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind § 11 Abs. 1 und 2 GewO, Gewerbeanzeigeverordnung (GewAnzV) in Verbindung mit § 11 Gewerbeordnung. Ihre Daten werden entsprechend den Vorgaben der GewO an Dritte weitergegeben.
Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Neustadt a.d.Donau und über ihre Rechte nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz und der Datenschutzgrundverordnung sowie über Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte den Informationsschreiben der Verwaltung. Diese Information finden Sie unter www.neustadt-donau.de (unter der Rubrik Datenschutz).

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