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Stadtjubiläum 750 Jahre Stadtrecht
Im Jahr 2023 ist es 750 Jahre her, dass Neustadt an der Donau die Stadtrechte erhalten hat.
Mit vielen Veranstaltungen, Aktionen und dem Neustadt-Treffen in Neustadt an der Donau wurde das Jubiläum gefeiert.
Alle Informationen finden Sie auf unserer Seite 750jahre.neustadt-donau.de!
750 Jahre Stadtrecht
Text von Anton Metzger
Herzog Ludwig wurde am 13. April 1229 in Heidelberg geboren und ist am 2. Februar 1294 dort auch wieder verstorben. Er war insgesamt drei Mal verheiratet: Seine erste Frau Maria von Brabant und Lothringen tötete er am 18. Januar 1256 nach nur eineinhalbjähriger Ehe wegen Eifersucht, was ihm den Beinamen „der Strenge“ einbrachte. Doch schon bald zeigte er Reue über die Ermordung seiner unschuldigen Gattin und stiftete 1263 zur Sühne das Zisterzienserkloster in Fürstenfeldbruck.[1] Nachdem auch seine zweite Frau Anna starb, heiratete er 1273 die 22-jährige Mechthild, Tochter von König Rudolf I., dem ersten römisch-deutschen König aus dem Hause Habsburg.[2]
Nach dem Tod des Vaters, Herzog Otto II., im Jahre 1253 regierten Ludwig und sein jüngerer Bruder, Herzog Heinrich XIII., das Herzogtum Bayern zunächst gemeinsam. Das sollte aber nicht lange gut gehen. Bereits nach zwei Jahren teilten sie das Erbe: Ludwig erhielt den größten Teil der Oberpfalz, den südwestlichen Teil Altbayerns zwischen Isar und Lech und die Pfalzgrafschaft am Rhein. Heinrich fiel das östliche und nordöstliche Gebiet zu. Für die beiden Herrschaftsgebiete kamen bald Namen auf: das obere Land zu Bayern unter Ludwig II. und das untere Land Bayerns unter Heinrich XIII. Mit den heutigen Regierungsbezirken Oberbayern und Niederbayern deckten sich die damaligen Herrschaftsgebiete nur zum Teil. Das Gebiet der Stadt Neustadt gehörte damals zu Oberbayern.[3]
Am 11. Mai 1273 verlieh Herzog Ludwig II, der Strenge, in Ingolstadt den Bürgern von Säligenstadt das Stadtrecht - der erste Name der Stadt Neustadt. Er taucht erstmals im Februar 1273 in einer Urkunde auf. Das älteste Siegel der Stadt Neustadt trägt die Umschrift „+ . S’ . CIVIUM IN Saeligenstat“. Dieses Stadtsiegel wurde noch das gesamte 14. Jahrhundert verwendet. Erst ab 1423 taucht ein neues Siegel mit dem Namen Neustadt auf.[4]
Mit diesem Stadtrecht wurden den Bürgern verschiedene Freiheiten und Rechte verliehen, um aus der neuen Stadt möglichst schnell ein blühendes Gemeinwesen zu machen. So sollten in der Stadt vor allem Schuster, Zimmerleute, Fleischhacker und Handwerker angesiedelt werden. Auch der Sitz eines Gerichtes und dessen Zuständigkeiten wurden festgeschrieben.[6]
Neben den wirtschaftlichen Erwägungen spielten sicherlich auch militärische Aspekte eine wichtige Rolle. Auf der einen Seite lag Neustadt unmittelbar an der Grenze zu Niederbayern (Kelheim), auf der anderen Seite hatten die Herren von Abensberg eine eigenständige Grafschaft, die somit für Neustadt Ausland war.[7] Ein weiterer Gesichtspunkt dürfte sicherlich auch die Sicherung des Donauüberganges und der alten Handelsstraßen von Landshut über Neustadt nach Nürnberg bzw. der Donautalstraße zwischen Ingolstadt und Regensburg gewesen sein.[8]
Neustadt setzte sich als Name für die „neue Stadt“ bereits im ausgehenden 13. Jahrhundert durch. Erstmals wird der Name Neustadt in einer Urkunde des Abtes Konrad von Weltenburg im Jahre 1277 als „ACTUM APUT NOVAM CIVITATEM“ erwähnt. Auf Deutsch können wir ihn erstmals 1290 als „Niunstat“ lesen. Im neuen Stadtsiegel von 1423 steht „. S . CIVITATIS . DE . NEWENSTAT“.[9]
[1] „Die Chronik Bayerns“, herausgegeben vom Chronikverlag Dortmund, 1987, S. 112 f.
[2] Reiser Rudolf, „Die Chronik Bayerns“, Chronikverlag Dortmund, 1987, S. 112 f., 116 u. 119
[3] Köglmeier Georg, „Neustadt a.d.Donau und seine Bürger im 13. Jahrhundert“, 1993, S. 13 f.
[4] Köglmeier Georg, „Neustadt a.d.Donau und seine Bürger im 13. Jahrhundert“, 1993, S. 9 f.
[6] Dollinger Peter Paul, „Urkundenbuch von Peter Paul Dollinger“, 1874, Urkunde Nr. 9
[7] Köglmeier Georg, „Neustadt a.d.Donau und seine Bürger im 13. Jahrhundert“, 1993, S. 16
[8] Stadtarchiv Neustadt, Urk. Nr. 1 und persönliche Einschätzung des Verfassers.
[9] Köglmeier Georg, „Neustadt a.d.Donau und seine Bürger im 13. Jahrhundert“,1993, S. 11