Bauleitplanung: Neustadt an der Donau

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Bauleitplanung

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Bauleitplanung

61. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan Grünordnungsplan mit der Bezeichnung „Parkplatz P 3 Bayernoil Neustadt“ (im Verfahren)

Änderung d. Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan "Sonder-, Gewerbe- und Industriegebiet Neustadt-Süd" gem. DB Nr. 2 in Neustadt a.d.Donau im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Innenentwicklung): Inkrafttreten d. Bebauungsplans (dauerhaft)

Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan mit der Bezeichnung "Sonder-, Gewerbe- und Industriegebiet Neustadt-Süd" gemäß Deckblatt Nr. 2 in Neustadt an der Donau im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Innenentwicklung)

  • Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
  • Inkrafttreten des Bebauungsplanes

Der Stadtrat hat am 14.02.2022 bzw. am 13.02.2023 in öffentlicher Sitzung die Änderung des o.g. Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich des Deckblatts Nr. 2 umfasst die Flurnummer 3400/10 der Gemarkung Neustadt a.d.Donau mit einer Gesamtfläche von ca. 0,83 ha. Anlass ist die neue Nutzung des Gewerbepark 17. Ziel ist es, die Umnutzung planungsrechtlich abzusichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen.

Die Änderung von immissionsschutzrechtlichen Auflagen machten eine erneute Auslegung erforderlich.

Die Lage ergibt sich aus dem Kartenausschnitt.

Der Bebauungsplan i.d.F. vom 11.09.2023 liegt ab 19.10.2023 samt Begründung im Rathaus, Zimmer 22, auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt hinaus wird auf Verlangen Auskunft gegben.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Es wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und      Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs;

Wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren und bei anderen städtebaulichen Satzungen“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Neustadt a.d.Donau, den 19.10.2023

Thomas Memmel

Download des Bebauungsplans (PDF) (PDF-Dokument, 19,8 MB, 19.10.2023)
Download der Begründung (PDF) (PDF-Dokument, 2,37 MB, 19.10.2023)
Download der Anlage (PDF) (PDF-Dokument, 3,52 MB, 19.10.2023)

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Am Oberfeld II“ gemäß Deckblatt Nr. 2 im Ortsteil Irnsing: Inkrafttreten des Bebauungsplanes (dauerhaft)

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan „Am Oberfeld II“ gemäß Deckblatt Nr. 2

im Ortsteil Irnsing

  • Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
  • Inkrafttreten des Bebauungsplanes

Der Stadtrat hat am 13.09.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan mit integriertem Grün-ordnungsplan „Am Oberfeld II“ gemäß Deckblatt Nr. 2 im Ortsteil Irnsing im Verfahren nach § 13 a BauGB (Nachverdichtung) zu ändern. Betroffen sind die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 96 und 98 in der Gemarkung Irnsing. Das Gebiet weist eine Fläche von ca. 3,2 ha auf und liegt südlich (Fl.Nr. 96) bzw. nördlich (Fl.Nr. 98) der Ortsstraße „Am Oberfeld“. Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung der dreigeschossigen Wohngebäude geschaffen werden. Die Möglichkeit in diesem Gebiet dreigeschossige Gebäude zu errichten, ist aufgrund der Hanglage erforderlich, da das Untergeschoss von der Talseite aus betrachtet als zusätzliches Geschoss gewertet wird. Zudem sollen im nördlichen Geltungsbereich die Baugrenzen geändert werden, damit ein Kindergarten im Erdgeschoss sowie eine Tagespflege im 1. OG entstehen kann.

Die Lage ergibt sich aus dem Kartenausschnitt.

Der Bebauungsplan i.d.F. vom 11.09.2023 liegt ab 19.10.2023 samt Begründung im Rathaus, Zimmer 22, auf Dauer während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt hinaus wird auf Verlangen Auskunft gegben.

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

Es wird auf die Vorschriften  des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs;

Wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren und bei anderen städtebaulichen Satzungen“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Neustadt a.d.Donau, den 19.10.2023

Thomas Memmel

Download des Bebauungsplans (PDF) (PDF-Dokument, 3,24 MB, 19.10.2023)
Download der Begründung (PDF) (PDF-Dokument, 799,12 KB, 19.10.2023)

Änderung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Sondergebiet Neustadt-Nordwest“ gemäß Deckblatt Nr. 5 in Neustadt a.d.Donau im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Innenentwicklung) (abgeschlossen)

Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Bau- und Gartenfachmarkt Wöhr“ gemäß Deckblatt Nr. 1 in Neustadt a.d.Donau im Verfahren nach § 13 a BauGB (abgeschlossen)

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