Digitaler Bauantrag: Neustadt an der Donau

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Digitaler Bauantrag

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Digitaler Bauantrag

Ab 1. Januar 2023 können die meisten Anträge für Bauvorhaben digital eingereicht werden. Für die meisten Anträge ist dann nicht mehr die Gemeinde, sondern das Landratsamt zuständig. Hier finden Sie eine Übersicht, welcher Antrag in welcher Form wo eingereicht werden muss:

 

Antragsart

DigitalPapierform
BauantragLandratsamtLandratsamt
Antrag auf VorbescheidLandratsamtLandratsamt
Antrag auf TeilbaugenehmigungLandratsamtLandratsamt
ÄnderungsanträgeLandratsamtLandratsamt
Isolierte Abweichungen aufgrund der BayBO erlassenen Vorschriften, Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der BauNVOLandratsamtGemeinde
Isolierte Abweichung von der BayBOLandratsamtLandratsamt
Verlängerung einer Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder eines VorbescheidsLandratsamtLandratsamt
GenehmigungsfreistellerLandratsamtGemeinde
BaubeginnsanzeigeLandratsamtLandratsamt
Anzeige der NutzungsaufnahmeLandratsamtLandratsamt
Anzeige der BeseitigungLandratsamtGemeinde
Kriterienkatalog (Art. 62 a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BayBO i.V.m. Anlage 2 BauVorlV)LandratsamtLandratsamt
AbgrabungsantragLandratsamtLandratsamt
Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines BebauungsplansLandratsamtGemeinde
TeilabgrabungsgenehmigungLandratsamtLandratsamt
Abgrabungs-VorbescheidLandratsamtLandratsamt
Beginnsanzeige AbgrabungLandratsamtLandratsamt

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