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n: 0171 3840265 E-Mail: kdt.bucher@feuerwehr- neustadt.de Feuerwehrzentrum Neustadt a.d.Donau Raffineriestraße 2 93333 Neustadt an der Donau Freiwillige Feuerwehren Neustadt a.d.Donau Die Großgemeinde [...] Stützpunktfeuerwehr: Freiwillige Feuerwehr Neustadt a.d.Donau Ortsteilwehren: Arresting Bad Gögging Eining Geibenstetten Hienheim Irnsing Marching Mauern Mühlhausen Ulrain Schwaig Sittling Kontakt: 1. [...] Neustadt an der Donau beheimatet insgesamt 13 Feuerwehren. Bestehend aus 12 Ortsteilwehren und 1 Stützpunktwehr. Gemäß dem Wahlspruch „Gott zur Ehr, dem nächsten zur Wehr“ stehen diese zum Schutz unserer[mehr]
Freiwillige Feuerwehren Neustadt an der Donau Die Großgemeinde Neustadt an der Donau beheimatet insgesamt 13 Feuerwehren. Bestehend aus 12 Ortsteilwehren und 1 Stützpunktwehr. Gemäß dem Wahlspruch „Gott [...] diese zum Schutz unserer Bevölkerung 365 Tage im Jahr bereit. Stützpunktfeuerwehr: Freiwillige Feuerwehr Neustadt a.d.Donau Ortsteilwehren: Arresting Bad Gögging Eining Geibenstetten Hienheim Irnsing Marching [...] Feuerwehrzentrum Neustadt a.d.Donau Raffineriestraße 2 93333 Neustadt an der Donau Download Flyer Feuerwehren Neustadt a.d. Donau (pdf) (PDF-Dokument, 162,22 KB, 30.01.2019) Polizei Polizeidienststelle Neustadt[mehr]
über einen längeren Zeitraum bei der Freiwilligen Feuerwehr oder einer Werkfeuerwehr engagieren, können mit einer staatlichen Auszeichnung - dem Feuerwehr-Ehrenzeichen - geehrt werden.[mehr]
Boden und Grundwasser verunreinigen. Sie sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.[mehr]
gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören, 2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch, Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (3) Die Höhe des Aufwendungs- [...] Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der freiwilligen Feuerwehren der Stadt Neustadt an der Do- nau Die Stadt Neustadt an der Donau erlässt aufgrund Art. 28 Abs [...] BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen seiner Feuerwehren, insbesondere für 1. Einsätze, 2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG), 3. Ausrücken[mehr]
Die Landratsämter und kreisfreien Städte können bei der Regierung Personen, insbes. aus den Feuerwehren, für eine Steckkreuzehrung vorschlagen. Das Steckkreuz soll vor allem ein besonderes Engagement bei[mehr]