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Sie benötigen eine Einfuhrerlaubnis und zusätzlich ein Zertifikat, wenn Sie bestimmte Arzneimittel aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder andere Vertragsstaaten des Abkomme[mehr]
Sie können eine Approbation beantragen, wenn Sie die pharmazeutische Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern [mehr]
Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit einen Unfall oder eine Krankheit haben, bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung die medizinische Behandlung.[mehr]
Wenn Sie während Ihrer Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen, können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, um so Ihre Lebenshaltungskosten zu decken.[mehr]
Wenn Sie nicht mehr in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen auf freiwilliger Basis weiterversichern.[mehr]
Die Zentrale Ausländerbehörde führt bei allen neu in den ANKER-Einrichtungen ankommenden Personen ausländerrechtliche Erstbefragungen durch, um Erkenntnisse über die Identität und die Staatsangehörigk[mehr]