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Je nach Zuständigkeit prüfen das Staatsministerium für Unterricht und Kultus oder die Regierung die Anzeigen über die Errichtung von Ergänzungsschulen und bei nachträglichen wesentlichen Änderungen.[mehr]
Wenn an Stelle von Risswerken sog. "sonstige Unterlagen" ausreichend sind, können diese von "anderen Personen" (als Markscheidern) angefertigt werden. Diese "anderen Personen" bedürfen der Anerkennung[mehr]
Bestimmte Tätigkeiten im Bergbau dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die ihre Zuverlässigkeit und Fachkunde nachweisen können. Dies wird von der Anerkennungsbehörde überprüft.[mehr]
Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) mit zusätzlichen Aufgaben im Bereich des Pflanzenbaus prüfen beim Antragsteller, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, die erforderlich sind,[mehr]
Einrichtungen des Bildungswesens mit Sitz in Bayern können auf Antrag des Trägers durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als Hochschule staatlich anerkannt werden.[mehr]
Wenn Sie Leistungen der Grundsicherung beziehen, können Sie durch Maßnahmen unterstützt werden, die Ihnen den beruflichen (Wieder-)Einstieg erleichtern.[mehr]