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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 – Stadt Neustadt a.d.Donau
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.03.2026 die Haushaltsatzung 2026 mit Haushaltspläne 2026 der Stadt Neustadt a.d.Donau beschlossen.
Das Landratsamt Kelheim hat als Rechtaufsichtsbehörde die nach Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 GO die erforderlichen Genehmigungen mit Schreiben vom 19.05.2026, Az. 21 – 94.01.01/15 erteilt.
Die Haushaltssatzung 2026 samt Ihren Anlagen ist mit der Bekanntmachung an der Anschlagtafel sowie auf der Homepage www.neustadt-donau.de/aktuelles/bekanntmachungen (rückwirkend) zum 01.01.2026 in Kraft getreten.
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 – Stiftungen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.11.2025 die Haushaltssatzungen 2026 mit Haushaltspläne 2026 der Dr.-Balster’schen-Stipendienstiftung sowie der Wohltätigkeitsstiftung beschlossen.
Das Landratsamt Kelheim hat als Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67 Abs. 4 und Art. 71 Abs. 2 GO die erforderlichen Genehmigungen mit Schreiben vom 30.01.2026, Az. 21 – 94 erteilt.
Die Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan 2026 ist mit der Bekanntmachung in der Mittelbayerischen Zeitung am 11.02.2026 und dem Aushang an der Anschlagtafel (rückwirkend) zum 01.01.2026 in Kraft getreten.
Die angefügten Dateien verschaffen Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuelle Haushalts- und Finanzplanung der Stiftungen.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 - Wohltätigkeitsstiftung PDF-Dokument8,06 MB10.02.2026


