Dienstleistungen
Hauptbereich
Altenpflegeausbildung, Beantragung einer Ausbildungsverkürzung
Auf Antrag kann die Dauer der Ausbildung bei Berufen in der Altenpflege verkürzt werden.
Beschreibung
Die Dauer der Ausbildung in der Altenpflege kann auf Antrag um bis zu einem Jahr gekürzt werden. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn eine andere abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen wird.
Das Schuljahr 2020/21 ist das letzte, in dem eine Verkürzung möglich ist.
Weiterführende Links
Zuständiges Amt
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
+49 871 808-1002
Regierung von Schwaben (siehe BayernPortal)
Stand: 05.02.2020