Hauptbereich
Arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit, Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Ziel
Junge Menschen, die wegen sozialer Benachteiligungen und individueller Beeinträchtigungen besondere Schwierigkeiten haben, ihren Platz in der Arbeitswelt zu finden, sollen beruflich und sozial eingegliedert werden. Die Teilnahme an geförderten Projekten soll dazu führen, dass sie in Ausbildung oder Arbeit übergehen und dauerhaft Fuß im Arbeitsmarkt fassen können.
Gegenstand
Gefördert werden Projekte, jedoch keine Einzelpersonen oder Institutionen. Die Projekte müssen so angelegt sein, dass die jungen Teilnehmenden, die besonders schwierige Startbedingungen haben, passgenau unterstützt werden, damit sie anschließend in Arbeit, Ausbildung oder Beruf einmünden können.
Zuwendungsempfänger
Eine Förderung können juristische und natürliche Personen des öffentlichen und des privaten Rechts beantragen.
Art und Höhe
Für den Bereich des Europäischen Sozialfonds (ESF): bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten aus Mitteln des ESF, bei Finanzierungslücken wegen nicht ausreichender Kofinanzierung ggf. zusätzlich staatliche Haushaltsmittel.
Voraussetzungen
Das Konzept für die geplante Maßnahme muss geeignet und erfolgversprechend sein. Es muss dem regionalen Bedarf entsprechen.
Die antragsstellenden Projektträger müssen zuverlässig und leistungsfähig sein (sowohl finanziell, als auch personell). Nachweise zu Referenzen, zertifiziertem Qualitätsmanagementsystem, Auditierung oder Gütesiegel sind vorzulegen.
Verfahrensablauf
Bitte nehmen Sie vor einer Antragstellung frühzeitig Kontakt zu den Ansprechpartnern beim Zentrum Bayern Familie und Soziales oder dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auf. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Sie unter "Weiterführende Links".
Die Anträge auf Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) sind beim Zentrum Bayern Familie und Soziales einzureichen.
Details zur Antragstellung und zum Verfahren finden Sie unter "Rechtsgrundlagen" und "Weiterführende Links".
Fristen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt ganz wesentlich davon ab, ob die Unterlagen richtig und vollständig sind. Mit Bearbeitungszeiten nicht unter 3 Monaten müssen Sie rechnen.
Erforderliche Unterlagen
- Die erforderlichen Unterlagen finden Sie unter "Rechtsgrundlagen".