Dienstleistungen
Hauptbereich
Lärmschutz, Erlass einer Verordnung
Gemeinden und Städte können für ihren Bereich gesonderte Regelungen zum Lärmschutz treffen und diese als Verordnung beschließen.
Beschreibung
Ob Ihre Gemeinde oder Stadt eigene Regelungen zum Lärmschutz (z. B. Haus- und Musiklärm) getroffen hat, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Stadt Neustadt a.d.Donau
Stadtplatz 1
93333 Neustadt a.d.Donau
+49 9445 9717-0
+49 9445 9717-10
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 16.12.2020