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Steuerberaterprüfung, Beantragung der Zulassung
Um unbeschränkt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten zu dürfen, müssen Sie zum/zur Steuerberater/in bestellt werden. Voraussetzung für die Bestellung ist grundsätzlich, dass Sie die Steuerberaterprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Beschreibung
Für die Zulassung ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Bezirk Sie vorwiegend beruflich tätig sind; falls Sie keine berufliche Tätigkeit ausüben, die Steuerberaterkammer in deren Kammerbezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Sind Sie im Ausland beruflich tätig bzw. ist Ihr Wohnsitz im Ausland, ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Bezirk Sie sich beruflich niederlassen wollen. Wollen Sie keine Niederlassung in Deutschland begründen, können Sie bei einer beliebigen Steuerberaterkammer den Antrag auf Zulassung stellen.
Für die Abnahme der Steuerberaterprüfung ist der Prüfungsausschuss bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zuständig, in deren Bereich Sie zur Prüfung zugelassen wurden.
Voraussetzungen
Zur Steuerberaterprüfung können Sie zugelassen werden, wenn Sie
- ein wirtschaftswissenschaftliches oder ein rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regestudienzeit von jeweils mindestens vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben und danach über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig waren oder
- ein wirtschaftswissenschaftliches oder ein rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von jeweils weniger als vier Jahren erfolgreich abgeschlossen haben und danach über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig waren oder
- eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden haben oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzen und danach acht Jahre in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig waren. Bei Steuerfachwirten (Steuerfachassistenten) und geprüften Bilanzbuchhaltern verkürzt sich die berufspraktische Zeit auf sechs Jahre.
Wurde in einem Hochschulstudium im Sinne der Ziffern 1 und 2 ein erster berufsqualifizierender Abschluss und in einem, einen solchen Abschluss voraussetzenden, weiteren Hochschulstudium gemäß der Ziffern 1 und 2 ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss erworben (z. B. ein Bachelorabschluss und ein darauf aufbauender Masterabschluss), werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet. Zeiten der praktischen Tätigkeit nach dem Erwerb des ersten Abschlusses werden dabei auch berücksichtigt.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf mit Angaben über die Person und den beruflichen Werdegang
- Passbild
- Beglaubigte Abschriften/Kopien der Prüfungszeugnisse, Urkunden, Befähigungsnachweise, Bescheinigungen über Hochschulabschlüsse, Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine gleichwertig Vorbildung, Prüfung zum Steuerfachwirt oder geprüften Bilanzbuchhalter
- Bescheinigung über die Art und Dauer der berufspraktischen Tätigkeit
- Bei Wirtschaftsprüfern ein Nachweis der Wirtschaftsprüferkammer, dass die Wirtschaftsprüferprüfung bestanden wurde
Kosten
Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung: 200 Euro
Prüfungsgebühr: 1.000 Euro