Dienstleistungen: Neustadt an der Donau

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Dienstleistungen

Hauptbereich

Hauptabfahrt und Hauptskiwanderweg, Anzeige bei Bereitung eines Hindernisses

Wenn Sie auf einer gekennzeichneten Hauptabfahrt oder einem Hauptskiwanderweg ein Hindernis bereiten, müssen Sie dies anzeigen.

Beschreibung

Die Gemeinden können durch Verordnung ein Gelände außerhalb öffentlicher Wege und Plätze, das zum Skifahren, Skibobfahren oder Rodeln der Allgemeinheit zur Verfügung steht, zur Hauptabfahrt für solche Sportarten oder zum Hauptskiwanderweg erklären. Die entsprechende Kennzeichnung obliegt den Gemeinden.

Wenn Sie beabsichtigen, auf einer gekennzeichneten Hauptabfahrt oder einem Hauptskiwanderweg ein Hindernis zu bereiten, müssen Sie dies der zuständigen Gemeinde rechtzeitig anzeigen, damit Gefahren für die Sicherheit der Skifahrer, Skibobfahrer oder Rodelfahrer verhütet werden können.

Wer ein Hindernis bereitet, ohne dies der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen, kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Werden nicht angezeigte oder von der Gemeinde untersagte Hindernisse in Form von Anlagen oder Geräten dennoch bereitet, können die kreisfreien Gemeinden und die Landratsämter notwendige Sicherungs- oder Ausbesserungsarbeiten oder die Stilllegung anordnen. Die kreisfreien Gemeinden und die Landratsämter können darüber hinaus u.a. bei Gefahr im Verzug oder bei Bestehen eines dringenden öffentlichen Interesses an einem sofortigen Vollzug die teilweise oder gänzliche Beseitigung der Anlage oder des Gerätes anordnen.

Voraussetzungen

keine

Fristen

Keine Fristen, aber es ist ratsam, die Bereitung eines Hindernis so früh wie möglich bei der Gemeinde anzeigen.

Kosten

In der Regel keine. Bitte gegebenenfalls bei der Gemeinde erfragen.

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Stadt Neustadt a.d.Donau
Stadtplatz 1
93333 Neustadt a.d.Donau
+49 9445 9717-0
+49 9445 9717-10
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 18.12.2022

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