Dienstleistungen
Hauptbereich
Müttergenesung, Informationen über Erholungsmaßnahmen
Beschreibung
Werdende Mütter, Mütter kinderreicher Familien und Mütter behinderter Kinder sowie Mütter mit erheblichen Krankheiten und Leiden können Erholungsmaßnahmen in Anspruch nehmen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die aus medizinischen Gründen erforderlichen Leistungen für Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung (Kuren). Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten eine Zuzahlung in Höhe von 10 €/Tag. Die Zuzahlung wird im Rahmen der Belastungsgrenze berücksichtigt.
Ein Anspruch kann z.B. auch im Rahmen der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge bestehen.
§§ 24, 41 Sozialgesetzbuch V
Gesetzliche Krankenkassen; Verbände der freien Wohlfahrtspflege; Deutsches Müttergenesungswerk; Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Zentrum Bayern Familie und SozialesRechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Zuständiges Amt
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Kreuz 25
95445 Bayreuth
+49 921 605-03
+49 921 605-3903
Landratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309 Kelheim
+49 9441 207-0
+49 9441 207-1050
Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
Elly Heuss-Knapp-Stiftung - Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63
10115 Berlin
+49 30 330029-0
+49 30 330029-20
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 19.12.2020