Dienstleistungen
Hauptbereich
Kuren für Sozialhilfeempfänger, Informationen
Beschreibung
Die Kosten für Kuren in der Sozialhilfe werden übernommen, wenn kein anderer Sozialleistungsträger vorrangig verpflichtet ist und wenn sie nicht aus eigenen Mitteln getragen werden können (Gesundheitsvorsorge, Krankenhilfe, Behindertenerholung).
Sozialhilfeverwaltungen bei den Landratsämtern und kreisfreien StädtenVerwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
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Zuständiges Amt
Landratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309 Kelheim
+49 9441 207-0
+49 9441 207-1050
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 17.01.2021