Dienstleistungen
Hauptbereich
Überstundenvergütung
Beschreibung
Arbeitnehmer, die über eine tariflich, betrieblich oder einzelvertraglich (Tarifvertrag, Arbeitsverhältnis) festgesetzte regelmäßige Arbeitszeit hinaus arbeiten, können einen Anspruch auf Überstundenvergütung und auf einen besonderen Zuschlag zum Normallohn haben.
Ob und in welcher Höhe solche Ansprüche bestehen, richtet sich nach den Vereinbarungen im Einzelarbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
Die höchstzulässige Dauer der täglichen Arbeitszeit ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz (-> Arbeitszeit).
Arbeitgeber; Gewerkschaften
Verwandte Lebenslagen
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Zuständiges Amt
Arbeitgeber
Gewerkschaften
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 30.12.2020