Dienstleistungen
Hauptbereich
Hochwasser, Information der Gemeinden
Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.
Beschreibung
Hochwasserwarnungen müssen rechtzeitig und auf kurzem Wege die Betroffenen erreichen. In Bayern ist dazu ein spezieller Hochwassernachrichtendienst eingerichtet.
Bei Überschreitung festgelegter Wasserstände an einem von insgesamt 330 Meldepegeln (= Meldebeginn) wird der Hochwassernachrichtendienst aktiviert. Die Wasserwirtschaftsämter übernehmen die örtliche Warnung und Benachrichtigung der Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte). Die Kreisverwaltungsbehörden informieren ihrerseits die Gemeinden und veranlassen gegebenenfalls öffentliche Schutzmaßnahmen.
Voraussetzungen
Überschreiten festgelegter Wasserstände an Oberflächengewässerpegeln
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
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Zuständiges Amt
Landratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309 Kelheim
+49 9441 207-0
+49 9441 207-1050
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 28.04.2020