Dienstleistungen: Neustadt an der Donau

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Dienstleistungen

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Bitte beachten:

Bei den hier aufgeführten Dienstleistungen handelt es sich um eine allgemeine Übersicht.

Es kann zu Abweichungen, z.B. bei den benötigten Unterlagen, kommen. Welche Unterlagen Sie im Einzelfall benötigen, erfahren Sie in der Online-Terminvereinbarung oder direkt bei der zuständigen Abteilung.

 

Koordinierende Kinderschutzstellen, Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei der flächendeckenden systematischen Bündelung und Vernetzung Früher Hilfen durch Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKis).

Zweck

Zur Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes durch Frühe Hilfen unterstützt der Freistaat Bayern Kommunen bei der Etablierung sozialer Frühwarn- und Fördersysteme. Gefördert werden Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi - Netzwerk frühe Kindheit). Ziel der Förderung ist es, Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern in belastenden Lebenssituationen frühzeitig zu erreichen und sie passgenau zu unterstützen, um so Überforderungssituationen zu vermeiden, die zu Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern führen können.

Gegenstand

Gefördert werden Koordinierende Kinderschutzstellen. Die Einrichtung der Koordinierenden Kinderschutzstelle erfolgt zwingend im Verantwortungsbereich des Jugendamtes. Die Koordinierende Kinderschutzstelle unterstützt potenziell oder akut belastete Familien durch Aufbau, Pflege und Weiterentwicklung systematischer, interdisziplinärer Netzwerke aller am Kinderschutz beteiligter Akteure.

  • Zielgruppe der Koordinierenden Kinderschutzstelle sind insbesondere Familien mit Säuglingen und Kleinkindern, deren soziale und ökonomische Lebensverhältnisse auf Benachteiligung und Belastung hinweisen und die gezielter und qualifizierter Unterstützung bedürfen (selektive/sekundäre Prävention).
  • Risiko- und Schutzfaktoren sollen frühzeitig erkannt, Risikofaktoren minimiert und Schutzfaktoren aufgebaut werden.
  • Durch die Netzwerkarbeit der Koordinierenden Kinderschutzstellen sollen etwaige Hemmschwellen von Familien und Netzwerkpartnern gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe weiter abgebaut und so niedrigschwellige Angebote gestärkt werden.
  • Eltern sollen auch in belasteten Lebenssituationen in die Lage versetzt werden, ihrer Erziehungsverantwortung gerecht zu werden.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Ausgaben für Personal.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung (Personalkostenzuschuss) gewährt. Eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft wird mit einem Festbetrag bis zu 16.500 Euro jährlich gefördert. Bei Fachkräften in Teilzeit reduziert sich die Förderung anteilig.

Zuwendungsempfänger sind ausschließlich die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern.

Die Zuwendungsempfänger haben nachfolgende Leistungen als Zuwendungsvoraussetzung zu erbringen:

Netzwerkarbeit

  • Netzwerkarbeit umfasst den Aufbau, die Erweiterung, Pflege und Weiterentwicklung regionaler Netzwerke zur frühzeitigen Unterstützung von Familien.
  • Neben der Koordination von geeigneten Hilfeangeboten umfasst die Netzwerkarbeit auch die Schaffung von systematischen Zugängen zur Zielgruppe durch eine verbindliche Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen. 
  • Um eine bestmögliche Vernetzung zu gewährleisten, ist eine Analyse der Kooperationspartner, ihrer Aufgaben und Angebote, fachlicher Ressourcen und Grenzen sowie der Zielgruppe vor Ort notwendig. 
  • Ziele der Netzwerkarbeit sind unter anderem die Verbesserung der gegenseitigen Kenntnis und Akzeptanz der einzelnen Netzwerkpartner, gemeinsame Sprachregelungen, transparente Übergaberegelungen und verbindliche Standards im präventiven Kinderschutz. 
  • Geeignete Mittel, um die Ziele der Netzwerkarbeit zu erreichen, sind etwa die Einrichtung Runder Tische, Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII oder vergleichbarer (auch virtueller) Kommunikationsplattformen zum fachlichen Austausch aller Berufsgruppen und Institutionen, die Frühe Hilfen anbieten. 

Navigationsfunktion

Neben der Netzwerkarbeit als allgemeine, strukturelle Zusammenarbeit hat die Koordinierende Kinderschutzstelle Eltern entsprechend ihrem individuellen Bedarf innerhalb des Jugendamtes oder an geeignete Netzwerkpartner zu vermitteln und den Übergang an der Schnittstelle zwischen zwei Netzwerkpartnern auf Wunsch unterstützend zu begleiten. 

Netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption

Der Zuwendungsempfänger hat eine netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption zu erstellen, die Grundlage der Netzwerkarbeit ist. Die netzwerkbezogene Kinderschutzkonzeption ist aus einer zielgruppenspezifischen Angebots- und Bedarfsanalyse der Region heraus zu entwickeln und muss vorhandene Angebote Früher Hilfen erfassen. 

Personelle Ausstattung und berufliche Qualifikation

Um den fachlichen Anforderungen gerecht werden zu können, sind pro Koordinierender Kinderschutzstelle in der Regel mindestens 1,5 Vollzeitstellen erforderlich. In begründeten Fällen ist eine Vollzeitstelle ausreichend; in diesem Fall ist die Sicherstellung der verlässlichen und kontinuierlichen Vertretung in der netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption konkret darzulegen. Eine darüberhinausgehende Reduzierung ist in Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde zulässig.

Die eingesetzte Fachkraft soll in der Regel ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in der Ausbildungsrichtung Soziale Arbeit oder eine Ausbildung in einer anderen geeigneten Fachrichtung abgeschlossen haben. Sie muss über die notwendigen Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Rechtskenntnisse verfügen. Praktische Erfahrungen im Arbeitsfeld der Bezirkssozialarbeit oder in Spezialdiensten der Kinder- und Jugendhilfe sind nachzuweisen.

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich oder elektronisch vor Beginn des Bewilligungszeitraumes bei der zuständigen Regierung zu stellen.

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Es fallen keine Kosten an.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung
    • Kostenübersichten und Finanzierungsplan
    • aktueller Stand bzw. die Weiterentwicklung der netzwerkbezogenen Kinderschutzkonzeption

  • Richtlinie zur Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen KoKi - Netzwerk frühe Kindheit

Regierung von Niederbayern

AdresseRegierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01+49 871 808-01

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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