Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel "Jubiläum Pfingstvolksfest 2025"
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Stadt Neustadt an der Donau, Stadtplatz 1, 93333 Neustadt an der Donau (nachfolgend: „Veranstalter“).
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel, das mit dem Absenden des Teilnahmeformulars verbunden ist, erklärt der Teilnehmer seine Zustimmung zu diesen Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweisen.
Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und Instagram und Meta und wird in keiner Weise von diesen gesponsert, unterstützt oder organisiert. Fragen sind ausschließlich an den Veranstalter zu stellen.
Das Gewinnspiel beginnt mit der Veröffentlichung des Stadtmagazins Ausgabe Mai 2025, am 1. Mai 2025 und endet am 2. Juni 2025. Anschließend wird der Gewinner nach Zufallsprinzip ausgelost und per Email informiert.
Verlost wird ein Tisch in der Box für 8 Personen, inklusive 8 Bier und 8 Hendlmarken für den Festsonntag, 9. Juni 2025.
Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sollte ein Teilnehmer bei Vollendung des 18. Lebensjahres in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Neustadt an der Donau sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Durchführung des Gewinnspiels
Zeitraum des Gewinnspiels: Der Zeitraum des Gewinnspiels erstreckt sich von 1. Mai 2025 bis 2. Juni 2025, 10 Uhr.
Innerhalb dieses Aktionszeitraums erhalten Nutzer die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen. Die Teilnahme ist nur innerhalb des Aktionszeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss hochgeladene Kommentare und Likes werden bei der Gewinnerermittlung nicht berücksichtigt. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich über das Teilnahmeformular möglich. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.
Gewinn: Der Gewinn ist ein Tisch in der Box für 8 Personen, inklusive 8 Bier und 8 Hendlmarken für den Festsonntag, 9. Juni 2025. Der Gewinner hat nur Anspruch auf diesen einen Gewinn. Der Gewinn wird nach Rücksprache mit dem Gewinner per Abholung an ihn ausgehändigt. Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht getauscht werden. Der Rechtsweg und Barauszahlung sind ausgeschlossen.
Gewinnermittlung und Benachrichtigung: Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach Teilnahmeschluss. Der Gewinner wird ausgelost. Der Gewinner wird spätestens bis Montag, 02. Juni 2025, 14:00 Uhr per Mail benachrichtigt und zu einer Rückmeldung zur weiteren Absprache aufgefordert. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, verfällt der Gewinn.
Datenschutz: Die personenbezogenen Daten des Gewinners werden bei der Stadt Neustadt an der Donau ausschließlich zur Durchführung der Verlosung bzw. zum Versand des Gewinns genutzt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Nach der Durchführung des Gewinnspiels bzw. dem Versand des Gewinns werden die Daten gelöscht. Die Datenschutzbestimmungen der Stadt Neustadt an der Donau finden sich unter www.neustadt-donau.de/rathaus/impressum-service/datenschutz.