Bekanntmachungen: Neustadt an der Donau

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Kartierungsarbeiten 21.04.2025 bis zum 31.10.2025

Erstelldatum02.04.2025

Information von TenneT

TenneT informiert

Ankündigung von Kartierungsarbeiten für das Projekt Westbayernring in der Stadt Neustadt a. d. Donau ab dem 21.04.2025 bis zum 31.10.2025

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Bau der neuen 380-Kilovolt (kV)-Leitung von Raitersaich über den Raum Ingolstadt nach Sittling als Ersatz- bzw. Parallelneubau. Dafür sind Aktivitäten zur Beobachtung und Erfassung der raumordnerischen und umweltfachlichen Situation geplant. Ab April 2025 bis voraussichtlich Oktober 2025 finden entlang der Bestandsleitung sowie im erweiterten Suchraum nordöstlich von Ingolstadt Kartierungsarbeiten statt. Die dafür notwendigen Begehungen erfolgen je nach Vegetationszeit und Witterungsbedingungen. Ziel der Kartierungsarbeiten ist die Gewinnung von Erkenntnissen zum Umweltschutz, die anschließend zur möglichst umweltfreundlichen Planung des Projekts genutzt werden.

Durch die Kartierungen werden Landschafts- und Habitatstrukturen in einem definierten Gebiet auf sogenannten Datenkarten erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf Grundstücken, die von möglichen Trassenkorridoren betroffen sind oder sich im erweiterten Wirkungsbereich der möglichen späteren Trasse befinden. Um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen, werden eine Reihe von Methoden eingesetzt, die der Darstellung, Sammlung und Auswertung von raumbezogenen Daten dienen. Zu beachten ist, dass nicht alle Flurstücke innerhalb des Untersuchungsraums von jeder Kartierungsmethode betroffen sind. Vielmehr finden auf den einzelnen Flurstücken für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum angepasste Kartierungen statt. Für die Kartierungen müssen unter Umständen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Der zeitliche Umfang der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und beträgt zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden. Teilweise müssen die Kartierungen wiederholt werden. Sollten für einzelne Maßnahmen Kartierhilfen nötig sein, so verbleiben diese ggf. über einen längeren Zeitraum auf den Flächen und werden regelmäßig kontrolliert. Die Kartierungen können jeweils in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden. Das heißt: Es ist möglich, dass auf einzelnen Flurstücken im Untersuchungsraum nur ein Teil dieser Kartierungen durchgeführt wird oder dass die Grundstücke mehrfach betreten werden müssen.

Beauftragte Firmen

Die Kartierungen erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Büros Dr. Schober Gesellschaft für Landschaftsplanung GmbH und TNL Energie GmbH (bzw. beauftragten Drittunternehmen).

Gesetzliche Grundlage und Umgang mit Flurschäden

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher Wege. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung.

Kontakt

Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an unseren Bürgerreferenten: Wolfgang Weinseis (0921 50740-7382, Wolfgang.Weinseis@tennet.eu). 

Weitere Informationen

Detaillierte Angaben zur Art und Umfang der geplanten Kartierungsarbeiten sowie der Betroffenheit der einzelnen Grundstücke können in der Verwaltung der Stadt Neustadt a. d. Donau zu den regulären Öffnungszeiten, unter www.neustadt-donau.de oder über die Website des Westbayernrings https://www.tennet.eu/de/projekte/westbayernringeingesehen werden.

Bekanntmachung (PDF-Dokument, 586,47 KB, 20.03.2025)

Flurstücklisten (PDF-Dokument, 606,47 KB, 20.03.2025)

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