Hauptbereich
Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Weinfeld I“ im Ortsteil Mauern
Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Weinfeld I“ gem. Deckblatt Nr. 2 im Ortsteil Mauern im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Innenentwicklung)
- Bekanntmachung über die erneute Auslegung des Entwurfes nach § 4 a Abs. 3 BauGB und § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB
Der Stadtrat hat am 15.01.2019 in öffentlicher Sitzung die Änderung des o.g. Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen. Betroffen von der Bebauungsplanänderung sind die Baugrundstücke mit den Fl.Nrn. 250/1 bis 250/34 jeweils in der Gemarkung Mauern. Die Gesamtfläche beträgt ca. 2,4 ha.
Die betroffenen Grundstücke liegen im Norden des Baugebietes „Weinfeld I“ im Ortsteil Mauern an den Ortsstraßen Barschweg, Schleienweg und Wallerstraße. Die Lage ergibt sich aus dem Kartenausschnitt:
Im Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 2 wird folgendes geändert:
Neben dem Bautyp I+D ist nun auch der Bautyp II (2 Vollgeschosse) und ausgebautes Dachgeschoss (kein drittes Vollgeschoss) zulässig. Es sind II Vollgeschosse mit 2 WE festgesetzt.
Die Wandhöhen bei I+D bleiben gleich. Bei II werden diese auf max. 6,50 m ab OK FFB festgesetzt. OK FFB EG ist max. 0,50 m über OK Straße im Einfahrtsbereich. Bei II sind folgende Dachformen und Dachneigungen zulässig: Satteldach mit 15-30 Grad, Walmdach mit 15-30 Grad, Pultdach mit max. 30 Grad und Flachdach mit max. 5 Grad. Mit der Erarbeitung der Bebauungsplanänderung wurde das Stadtbauamt Neustadt a.d.Donau beauftragt. Für die Öffentlichkeit wird der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung vom 22.04.2020 in der Zeit vom 16.02.2023 bis 16.03.2023 erneut im Internet unter www.neustadt-donau.de/aktuelles/bekanntmachungen und im zentralen Internetportal des Landes Bayern (www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) veröffentlicht, sowie zur Information im Rathaus der Stadt Neustadt a.d.Donau, Stadtplatz 1, 93333 Neustadt a.d.Donau, im Flur des II. Stockwerkes (Bauabteilung), während der allgemeinen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Grundsätzlich ist das Rathaus nachmittags geschlossen. Der Zugang zu den Auslegungsunterlagen ist dennoch gewährleistet (Läuten an der Eingangstür). Auch eine Terminvereinbarung ist möglich. Die Aufnahme von wasserrechtlichen Hinweisen und die Anpassungen bei der Bezeichnung der Geschosse machen eine erneute Auslegung erforderlich.
Während der Auslegungsfrist können bei der Stadt Neustadt a.d.Donau Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Auskünfte und Erläuterungen werden in der Stadt Neustadt a.d.Donau erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) und frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) wurde gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren und bei anderen städtebaulichen Satzungen“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Neustadt a.d.Donau, den 08.02.2023
Thomas Memmel
Erster Bürgermeister