Aktuelles: Neustadt an der Donau

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Aktuelles

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Kartierungsarbeiten bis Ende August 2023

Autor: Monika Hummel
Artikel vom 25.01.2023

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Bau der neuen 380-kV-Leitung von Raitersaich nach Altheim und damit den Ersatz der bestehenden Leitung.
Durch die Landesplanerische Beurteilung wurde das Raumordnungsverfahren im Juni 2022 abgeschlossen. Nun laufen die Vorbereitungen für das Genehmigungs- verfahren, das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Der geplante Ersatzneubau umfasst verschiedene Freileitungs- und Erdkabelabschnitte sowie UW-Standorte. Als Grundlage für die Planung und um später einen zügigen Bauverlauf zu gewährleisten, werden notwendige Vorarbeiten durchgeführt. Hierzu gehören Kartierungsarbeiten, um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen.

Kartierungsarbeiten
TenneT führt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Kartierungen als Vorarbeiten durch. Durch die Kartierungen werden Landschafts- und Artgruppen in einem definierten Gebiet auf sogenannten Datenkarten erfasst, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Dies bedingt die konkrete Überprüfung auf den vom Korridor betroffenen Grundstücken. Um ein landschaftsökologisches Gesamtbild zu bekommen, werden eine Reihe von Methoden eingesetzt, die im Nachfolgenden näher beschrieben werden und der Darstellung, Sammlung und Auswertung von raumbezogenen Daten dienen.

Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Der zeitliche Ablauf der Kartierungen orientiert sich an den Lebenszyklen der Flora und Fauna und hängt auch von äußeren Umständen wie der Witterung ab. Dieser kann sich daher kurzfristig ändern. Zu beachten ist, dass nicht alle Flächen entlang des Raumordnungskorridors betroffen sind. Vielmehr finden auf den einzelnen Flurstücken, für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum, angepasste Kartierungen statt. Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Der zeitliche Umfang der einzelnen Kartierungen ist artspezifisch und dauert zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden. Teilweise müssen die Kartierungen wiederholt werden. Werden Kartierhilfen ausgebracht, so verbleiben diese über einen längeren Zeitraum auf den Flächen und werden regelmäßig kontrolliert. Die nachfolgend genannten Kartierungen können jeweils in zeitlichem Abstand zueinander stattfinden. Das heißt: Es ist möglich, dass auf einzelnen Flurstücken im Untersuchungsraum nur ein Teil dieser Kartierungen durchgeführt oder dass die Grundstücke mehrfach betreten werden müssen.

Art und Umfang der Voruntersuchungen
Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. der Artengruppe, die kartiert werden soll. Folgende Kartierungsmaßnahmen sind geplant:

  • Verhören, Sichtbeobachtungen, Begehungen
  • Brutvogelkartierung

Die Kartierungen finden dabei als ergänzende Kartierungen in Teilbereichen der geplanten Trassenführung statt. Nähere allgemeine Informationen zu Kartierungen finden Sie beispielhaft anbei.

Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher Wege. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung.

Beauftragte Unternehmen
Die Kartierungen erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch das Büro Schober - Gesellschaft für Landschaftsplanung mbH (bzw. Drittunternehmen).

Ansprechpartner:
Für Fragen zum Projekt, den geplanten Maßnahmen sowie Mitteilungen steht Ihnen unser*e Bürgerreferent*in zur Verfügung:

  • Frau Helen - Janet Bernardi, @ helen-janet.bernardi(@)tennet.eu, T Telefonnummer: +49 (0)921 50740 5567 oder Mobiltelefon: +49(0)173-5110768 
  • Herr Ino Kohlmann, @ ino.kohlmann(@)tennet.eu, T Telefonnummer: +49 (0)921 50740-6750 oder Mobiltelefon: +49(0)151-74350907 


Weitere Informationen
Detaillierte Angaben zur Betroffenheit können auch unter https://www.tennet.eu/de/unser-netz/onshore- projekte-deutschland/juraleitung eingesehen werden.

 

Weitere Informationen finden Sie hier. (PDF-Datei)

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