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„Betty-Hauber-Weg“: Erneute Veröffentlichung und Auslegung des Entwurfes
BEKANNTMACHUNG
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan mit der Bezeichnung „Betty-Hauber-Weg“ im Ortsteil Bad Gögging
- Erneute Veröffentlichung und Auslegung des Entwurfes nach § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 14.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes und gleichzeitig die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Betty-Hauber-Weg“ im Parallelverfahren im Ortsteil Bad Gögging zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO (WA) beschlossen. In der Sitzung des Bauausschusses vom 29.07.2026 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan in der Fassung vom 29.07.2026 erneut gebilligt und gleichzeitig die öffentliche Auslegung nach § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB beschlossen; für die Änderung des Flächennutzungsplans wurde die Empfehlung zum Feststellungsbeschluss gefasst.
Die nachfolgenden Änderungen in der Planzeichnung und in den Festsetzungen machten eine erneute Auslegung des Bebauungsplanes erforderlich.
Festsetzung durch Planzeichen: |
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Festsetzung durch Text: |
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Hinweise durch Text: |
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Zusätzlich wurde in der Begründung noch nachfolgende Passage ergänzt: |
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Zusätzlich wurde im Umweltbericht noch nachfolgende Passage ergänzt: |
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Zusätzliche Änderung in der Ausgleichsflächenberechnung: |
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Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1113 (TF), 1114 (TF), 1071 (TF), 1063 (TF), 1071/3 (TF) und 1107/1 (TF) jeweils in der Gemarkung Bad Gögging mit einer Fläche von ca. 3,17 ha. Das Plangebiet liegt im Westen von Bad Gögging und wird folgendermaßen begrenzt: Im Nordosten vom Baugebiet „Höhenberg“, im Osten vom Baugebiet „Am Sulzgraben“ und im Süden, Westen und Nordwesten von landwirtschaftlichen Flächen. Die Lage ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt:
Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Ingenieurbüro Martin Huber aus Mainburg beauftragt. Im Zuge der Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB erstellt.
Der erneute Entwurf des oben genannten Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht in der jeweiligen Fassung vom 29.07.2026 sowie die unten genannten weiteren umweltbezogenen Unterlagenwerden in der Zeit vom 07.08.2026 bis 07.09.2026 (Veröffentlichungsfrist) im Internet unter https://www.neustadt-donau.de/aktuelles/bauleitplanung und im zentralen Internetportal des Landes Bayern (www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) veröffentlicht, sowie im Rathaus der Stadt Neustadt a.d.Donau, Stadtplatz 1, 93333 Neustadt a.d.Donau, im Flur des II. Stockwerkes (Bauabteilung), während der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus öffentlich ausgelegt. Auch eine Terminvereinbarung ist möglich. Einschlägige DIN Normen und VDI Richtlinien können ausschließlich im Rathaus der Stadt Neustadt a.d.Donau zu den allgemeinen Sprechzeiten im Zimmer 22 eingesehen werden. Auch hier ist eine Terminvereinbarung möglich.
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen im genannten Zeitraum somit zur Einsichtnahme aus und werden im Internet veröffentlicht:
- Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan
- Entwurf des Umweltberichtes zum Bebauungsplan
- Entwurf der Festsetzungen durch Text, Hinweise durch Text, Plandarstellung
- Bodengutachten
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
- Ausgleichsflächenberechnung
- Konzept zur Niederschlagwasserbeseitigung (S. 15 ff der Begründung)
- Umweltbezogene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Entwurf Abwägungstabelle)
- Eingegangene Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange (Entwurf Abwägungstabelle)
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut | Art der Information |
Tiere und Pflanzen | Bisher intensiv landwirtschaftlicher Acker, Hopfen im Norden, südlich Biotop Nr. 7136-0069-003, kein geeigneter Brutplatz für Bodenbrüter, keine Habitate für Zauneidechsen lt. saP, zusätzliche großflächige Feldgehölzpflanzung durch Hopfenabstand |
Boden | Oberboden muss so abgetragen werden, dass dieser zur Gartenanlage genutzt werden kann |
Wasser | Bebaubare Fläche befindet sich außerhalb HQ 100, jedoch innerhalb wassersensibler Bereiche und HQ Extrem, Niederschlagswasserkonzept für das geplante Baugebiet |
Klima/Luft | Geringfügige Erhöhung der Bodentemperatur durch Neuversiegelung Festsetzungen zur Minimierung der zusätzlichen Belastung Hinweis zu Kaltluftschneisen |
Fläche | Anbindegebot wird erfüllt. Durch Baulückenabfrage keine Alternativflächen gefunden. |
Landschaft/ Erholung | Eingliederung in die Landschaft durch Anpassungen an Nachbarbebauung Biotope in der Umgebung |
Natura 2000 | - |
Mensch | Keine Beeinträchtigung der Wanderwege, bisher Fläche keine Erholungsfunktion |
Kultur- und Sachgüter | Bodendenkmäler D-2-7136-0096 und D-2-7136-0090 |
Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB zu den oben genannten Änderungen Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@neustadt-donau.de), bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren und bei anderen städtebaulichen Satzungen“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Neustadt a.d.Donau, den 05.08.2026
Thomas Memmel
Erster Bürgermeister
Download der Bekanntmachung (PDF-Dokument, 332,08 KB, 05.08.2026)
BP Betty-Hauber-Weg Begründung (PDF-Dokument, 10,9 MB, 06.08.2026)
BP Betty-Hauber-Weg Planteil (PDF-Dokument, 6,62 MB, 06.08.2026)
BP Betty-Hauber-Weg Abwägungstabelle (PDF-Dokument, 557,81 KB, 06.08.2026)



