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Information des Gesundheitsamtes am Landratsamt Kelheim
14. Juli 2026: Derzeit wird vom Schwimmen bzw. Baden in der Donau abgeraten. Auch Tiere sollten nicht mit Donauwasser getränkt werden.
Dem Landratsamt Kelheim sind Erkrankungsfälle von Hunden bekannt geworden, nachdem sie ein Bad in der Donau genommen haben. Einer der betroffenen Hunde ist verstorben.
Es ist zum gegenwärtigen Kenntnisstand davon auszugehen, dass die Erkrankungsfälle durch Blaualgenbefall der Donau verursacht worden sein könnten.
Bei Blaualgen handelt es sich um sogenannte Cyanobakterien, die Gifte bilden, die nicht nur für Tiere sondern auch für den Menschen gefährlich werden können.
Aufgrund des Hergangs ist derzeit von einem Befall der Donau auszugehen.
Daher wird derzeit vom Schwimmen bzw. Baden in der Donau abgeraten. Auch Tiere sollten nicht mit Donauwasser getränkt werden.
Das Gesundheitsamt wird aus der Donau entlang ihres Verlaufs mehrere Wasserproben nehmen, mit einem Ergebnis ist frühestens Ende der Woche zu rechnen.
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UPDATE 23. Juli 2026: Die Ergebnisse der erneuten Wasserproben liegen vor.
Die Donau wurde durch das Gesundheitsamt Kelheim hinsichtlich des Vorkommens von Cyanobakterien („Blaualgen“) beobachtet und erneut beprobt.
Weder bei der Begehung vor Ort noch bei den Analysen der Proben im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ergaben sich Hinweise auf ein gehäuftes Vorkommen toxinbildender Cyanobakterien („Blaualgen“). Weitere Erkrankungsfälle von Tier und Mensch sind dem Gesundheitsamt Kelheim nicht bekannt geworden.
Es ist davon auszugehen, dass aktuell durch Cyanobakterien keine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht. Grundsätzlich liegen jedoch an einem Fluss sehr dynamische Verhältnisse vor, die zu einem raschen Wechsel der Bedingungen vor Ort führen können.
Allgemein sei darauf hingewiesen, dass an und in der Donau stets Vorsicht geboten ist. Die Donau ist kein ausgewiesenes Badegewässer, durch Strömungsverhältnisse, Strudelvorkommen und sonstige weiteren Einflüsse kann eine Gefahr für Mensch und Tier nicht gänzlich ausgeschlossen werden.


