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Hinweis: Ausbringen von Tierfutter verboten
Die Stadt Neustadt an der Donau bittet darum, zu beachten, dass das Füttern von Tauben in der Innenstadt nicht gestattet ist. Insbesondere das Auslegen von Essensresten führt dazu, dass neben Tauben auch weiteres Ungeziefer wie Mäuse und Ratten angezogen wird. Dies kann hygienische Probleme verursachen.
Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher, auf das Füttern von Tauben und das Auslegen von Lebensmittelresten zu verzichten.
Verstöße gegen das Fütterungsverbot können gemäß der geltenden Satzung PDF-Dokument307,92 KB19.02.2021 mit einem Bußgeld von bis zu 500 Euro geahndet werden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der Sauberkeit unserer Innenstadt.




