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Bekanntmachung: Betty-Hauber-Weg
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
63. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan mit der Bezeichnung „Betty-Hauber-Weg“ im Parallelverfahren im Ortsteil Bad Gögging
- Veröffentlichung und Auslegung der Entwürfe und Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 14.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes und gleichzeitig die Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Betty-Hauber-Weg“ im Parallelverfahren im Ortsteil Bad Gögging beschlossen. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO (WA) geschaffen. Im Zusammenhang wird zur Konkretisierung der Planung der Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Betty-Hauber-Weg“ im Parallelverfahren aufgestellt. Die Plangebiete der geplanten Flächennutzungsplanänderung und des geplanten Bebauungsplanes umfassen jeweils dieselben Flächen der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1113 (TF), 1114 (TF), 1071 (TF), 1063 (TF), 1071/3 (TF) und 1107/1 (TF) jeweils in der Gemarkung Bad Gögging mit einer Fläche von ca. 3,17 ha. Die Plangebiete liegen im Westen von Bad Gögging und wird folgendermaßen begrenzt: Im Nordosten vom Baugebiet „Höhenberg“, im Osten vom Baugebiet „Am Sulzgraben“ und im Süden, Westen und Nordwesten von landwirtschaftlichen Flächen. Die Lage ergibt sich aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt:
Mit der Erarbeitung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes wurde das Ingenieurbüro Martin Huber aus Mainburg beauftragt. Im Zuge der Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB erstellt. Die Entwürfe der 63. Änderung des Flächennutzungsplanes und des oben genannten Bebauungsplanes jeweils mit Begründung und Umweltbericht in der jeweiligen Fassung vom 26.03.2026 sowie die unten genannten weiteren umweltbezogenen Unterlagen werden in der Zeit vom 15.05.2026 bis 17.06.2026 (Veröffentlichungsfrist) im Internet unter www.neustadtdonau.de/aktuelles/bauleitplanung und im zentralen Internetportal des Landes Bayern (www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) veröffentlicht, sowie im Rathaus der Stadt Neustadt a.d.Donau, Stadtplatz 1, 93333 Neustadt a.d.Donau, im Flur des II. Stockwerkes (Bauabteilung), während der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus öffentlich ausgelegt. Auch eine Terminvereinbarung ist möglich. Einschlägige DIN Normen und VDI Richtlinien können ausschließlich im Rathaus der Stadt Neustadt a.d.Donau zu den allgemeinen Sprechzeiten im Zimmer 22 eingesehen werden. Auch hier ist eine Terminvereinbarung möglich.
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen im genannten Zeitraum somit zur
Einsichtnahme aus und werden im Internet veröffentlicht:
- Entwürfe der Begründungen zum Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung
- Entwürfe der Umweltberichte zum Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung
- Entwürfe der Festsetzungen durch Text, Hinweise durch Text, Plandarstellung
- Bodengutachten
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
- Ausgleichsflächenberechnung
- Konzept zur Niederschlagwasserbeseitigung (S. 14 ff der Begründung zum Bebauungsplan)
- Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Entwurf Abwägungstabelle)
- Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange (Entwurf Abwägungstabelle)
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut: Art der Information
- Tiere und Pflanzen: Bisher intensiv landwirtschaftlicher Acker, Hopfen im Norden, südlich Biotop Nr. 7136-0069-003, kein geeigneter Brutplatz für Bodenbrüter, keine Habitate für Zauneidechsen lt. saP, zusätzliche großflächige Feldgehölzpflanzung durch Hopfenabstand
- Boden: Oberboden muss so abgetragen werden, dass dieser zur Gartenanlage genutzt werden kann
- Wasser: Bereich befindet sich angrenzend an HQ 100 und innerhalb wassersensibler Bereiche und HQ Extrem, Niederschlagswasserkonzept für das geplante Baugebiet
- Klima/Luft: Geringfügige Erhöhung der Bodentemperatur durch Neuversiegelung
- Fläche: Anbindegebot wird erfüllt. Durch Baulückenabfrage keine Alternativflächen gefunden.
- Landschaft/ Erholung: Eingliederung in die Landschaft durch Anpassungen an Nachbarbebauung
- Natura 2000: -
- Mensch: Keine Beeinträchtigung der Wanderwege, bisher Fläche keine Erholungsfunktion, Kultur- und Sachgüter Bodendenkmäler D-2-7136-0096 und D-2-7136-0090
Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
Während der Veröffentlichungsfrist können bei der Stadt Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@neustadt-donau.de), bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Plan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere
Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren und bei anderen städtebaulichen Satzungen“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sich im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Neustadt a.d.Donau, den 07.05.2026
Thomas Memmel
Erster Bürgermeister




