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BEKANNTMACHUNG
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan mit der Bezeichnung „Innenstadt West“ in Neustadt a.d.Donau
- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 19.01.2026 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan mit der Bezeichnung „Innenstadt West“ in Neustadt a.d.Donau beschlossen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Neustadt a.d.Donau somit folgende Planungsziele:
- Festsetzungen der Art der baulichen Nutzung; die Zulässigkeit von Gewerbe und Wohnen soll abgesichert und geregelt werden.
- Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung; Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse und/oder der Höhe der baulichen Anlagen.
- Bestimmung der überbaubaren Grundstücksflächen; hierdurch sollen unter anderem Freiräume de-finiert und Belange der Denkmalpflege berücksichtigt werden.
- Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes.
Der ca. 2 ha große Geltungsbereich umfasst überwiegend die Anlieger des westlichen Stadtwalls mit den Flurnum-mern 64, 64/3 (TF), 65, 65/2, 66, 68, 69/1, 70, 72, 73, 74, 75 (TF), 83, 84, 85, 86, 87, 87/1, 88, 89, 89/1, 91, 92, 92/2, 92/4, 93, 94, 95, 96, 97, 97/1, 98, 98/2, 98/3, 99, 99/2, 99/3, 99/4, 100, 100/1, 100/2, 101, 102, 103, 111/1, 115, 116/1 (TF), 117/1 (TF), 149 (TF), 149/5, 149/18, 149/19 und 164/5 (TF) jeweils der Gemarkung Neustadt a.d.Donau.
Der Lageplan vom 13.01.2026 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebau-ungsplans ist Bestandteil des Beschlusses (siehe nachfolgender Kartenausschnitt).
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes kann vom 26.03.2026 bis 27.04.2026 im Internet unter www.neustadt-donau.de/aktuel-les/bauleitplanung und im zentralen Internetportal des Landes Bayern (www.geoportal.bayern.de/bauleitpla-nungsportal/), sowie im Rathaus der Stadt Neustadt a.d.Donau, Stadtplatz 1, 93333 Neustadt a.d.Donau, im Flur des II. Stockwerkes (Bauabteilung), während der all-gemeinen Sprechzeiten im Rathaus öffentlich eingesehen werden. Auch eine Terminvereinbarung ist möglich.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren und bei anderen städtebaulichen Satzun-gen“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Neustadt a.d.Donau, den 26.03.2026
Thomas Memmel
Erster Bürgermeister
Download der vollständigen Bekanntmachung (PDF-Dokument, 365,38 KB, 25.03.2026)
Download Geltungsbereich (PDF-Dokument, 596,38 KB, 25.03.2026)



