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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
65. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und Aufstellung eines vorhaben-bezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan mit der Bezeichnung „Solarpark Arresting“ im Parallelverfahren im Ortsteil Arresting
- Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 19.02.2024 in öffentlicher Sitzung die 65. Änderung des Flächennutzungsplans mit inte-griertem Landschaftsplan und gleichzeitig die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan mit der Bezeichnung „Solarpark Arresting“ im Parallelverfahren im Ortsteil Arresting beschlossen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aus-weisung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 Abs. 2 BauNVO (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ geschaffen. Damit wird ein klima- und umweltschonender Beitrag für die Energiegewinnung durch rege-nerative Energien geleistet. Zur Konkretisierung der Planung wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Solarpark Arresting“ im Parallelverfahren aufgestellt. Das Plangebiet umfasst die Grundstü-cke mit den Fl.Nrn. 71, 71/1, 72, 73, 74, 75 und 76 jeweils der Gemarkung Arresting mit einer Fläche von ca. 10,62 ha. Hierbei sind auch Ausgleichsflächen, Grünflächen, Zufahrten und zu erhaltende Gehölzflächen mit beinhaltet.
Der Geltungsbereich der Flächennut-zungsplanänderung und des Bebau-ungsplanes ist aus dem nebenstehen-dem Planausschnitt ersichtlich.
Das Plangebiet liegt nordwestlich von Arresting und südöstlich von Lai-merstadt und wird folgendermaßen begrenzt: Im nördlichen Bereich grenzt es an die Kreisstraße KEH 4 und im öst-lichen und südlichen Bereich an landwirtschaftliche Flächen. In westlicher Richtung grenzt es an den Solarpark „Laimerstadt“ an.
Mit der Erarbeitung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes wurde das Landschaftsarchitekturbüro Neidl + Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt. Im Zuge der Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB erstellt.
Der Entwurf der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der jeweiligen Fassung vom 27.11.2025 werden in der Zeit vom 22.12.2025 bis 02.02.2026 im Internet unter www.neustadt-donau.de/aktuelles/bauleitplanung und im zentralen Internetportal des Landes Bayern (www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) veröffentlicht, sowie im Rathaus der Stadt Neustadt a.d.Donau, Stadtplatz 1, 93333 Neustadt a.d.Donau, im Flur des II. Stockwerkes (Bauabteilung), während der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus öffentlich ausgelegt. Auch eine Terminvereinbarung ist möglich. Einschlägige DIN Normen und VDI Richtlinien können ausschließlich im Rathaus der Stadt Neustadt a.d.Donau eingesehen werden. Über die Weihnachtsfeiertage vom 24.12.2025 bis 02.12.2026 ist das Rathaus geschlossen; eine Terminvereinbarung ist trotzdem möglich.
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
- Begründung zum Bebauungsplan / Flächennutzungsplanänderung
- Umweltbericht zum Bebauungsplan / Flächennutzungsplanänderung
- Festsetzungen durch Text, Hinweise durch Text, Plandarstellung
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
- Umweltbezogene Stellungnahmen
- Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (Schutzgut/Art der Information:
Tiere und Pflanzen: Bestandsbeschreibung der Biotop- und Nutzungstypen, naturschutzfachliche Bestands- und Eingriffsbewertung, Beurteilung der Betroffenheit artenschutzrechtlicher Belange, Empfehlung von Vermeidungsmaßnahmen, Bewertung der Bedeutung des Plangebiets für die biologische Vielfalt
Boden: Charakterisierung von Bodentypen und Bodeneigenschaften, Bodenfunktionsbewertung, Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Bodenhaushalt
Wasser: Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in den Wasserhaushalt, Formulierung von Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushalts
Klima/Luft: Beschreibung und Bewertung des Plangebietes für die Kalt- und Frischluftbildung sowie das Lokal- und Kleinklima
Fläche: Bewertung der Planung im Hinblick auf den Eingriff in das Schutzgut Fläche
Landschaft/ Erholung: Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild sowie Benennung von Maßnahmen zur Eingliederung in das Landschaftsbild,
Untersuchung auf mögliche Blendwirkungen
Natura 2000: Untersuchung auf mögliche Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzwecken von Natura 2000-Gebieten
Mensch: Beschreibung und Bewertung des Naherholungspotenzials, Beschreibung der Auswirkungen auf die Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt
Kultur- und Sachgüter: Beschreibung der Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Hinzu kommen im Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können (Monitoring).
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können bei der Stadt Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@neustadt-donau.de), bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren und bei anderen städtebaulichen Satzungen“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sich im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Neustadt a.d.Donau, den 18.12.2025
Thomas Memmel
Erster Bürgermeister
Download der Bekanntmachung (PDF-Dokument, 532,52 KB, 17.12.2025)




