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Änderung des Bebauungsplans "Bad Gögging Dachsenfeld"
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Bad Gögging Dachsenfeld“ durch Deckblatt Nr. 2 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB im Ortsteil Bad Gögging
- Veröffentlichung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 10.06.2024 in öffentlicher Sitzung die Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan mit der Bezeichnung „Bad Gögging Dachsenfeld“ durch Deckblatt Nr. 2 im Ortsteil Bad Gögging im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.
Der Änderungsbeschluss wurde am 18.06.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekanntgemacht.
In der Sitzung des Bauausschusses vom 22.05.2025 wurde der Entwurf in der Fassung vom 22.05.2025 gebilligt und gleichzeitig die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes verfolgt die Stadt Neustadt a.d.Donau u. a. folgende Planungsziele:
- Nachverdichtung im innerörtlichen Bereich durch Vergrößerung der Baufenster
- Schaffung von Wohnraum
- Vereinfachung der gestalterischen Festsetzungen
- städtebauliche Einbindung der geplanten Bebauung in den umgebenden Bestand durch Festsetzung von maximalen Wand- und Firsthöhen und Erhalt der dafür notwendigen ge-stalterischen Festsetzungen
- der sparsame Umgang mit Grund und Boden und damit den Anliegen der Raumordnung und Landesplanung
- Regulierung des ruhenden Verkehrs
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn. 28/98, 343, 343/1, 343/2, 343/3, 344 (TF), 344/1, 344/3, 344/5, 344/6, 344/7, 344/8, 344/9, 344/10, 344/11, 344/12, 344/13, 344/14, 344/15, 344/16, 344/17, 344/18, 344/19, 344/20, 344/21, 344/22, 344/23, 344/24, 344/25, 344/26, 344/27, 344/28, 344/29, 344/30, 344/31, 344/32, 344/33, 344/34, 344/35, 344/37, 344/38, 344/39, 344/40, 344/41, 344/42, 344/43, 344/44, 344/45, 344/46, 344/47, 344/48, 344/49, 344/50, 344/51, 344/52, 344/53, 344/54, 344/55, 344/56, 344/57, 344/58, 344/59, 344/60, 344/61, 344/62, 344/63, 344/64, 344/65, 344/66, 344/67, 344/68, 344/69, 344/70, 344/71, 344/72, 344/73, 344/74, 344/75 und 345 je-weils der Gemarkung Bad Gögging.
Das 5,9 ha große Plangebiet liegt im nördlichen Bereich von Bad Gögging und grenzt nördlich an das Wohngebiet „Dachsenfeld II“ sowie im östlichen Bereich an das Wohngebiet „Dachsenfeld III“. Im westlichen Bereich wird es durch die St 2233 „Römerstraße“ begrenzt. Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Planausschnitt ersichtlich.
Mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes wurde das Büro Jocham-Kessler-Kellhuber aus Iggensbach beauftragt.
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung jeweils in der Fassung vom 22.05.2025 werden für die Dauer eines Monats, d.h. im Zeitraum
vom 13.06.2025 bis 14.07.2025
im Internet unter https://www.neustadt-donau.de/aktuelles/bauleitplanung (www.neustadt-donau.de > Menü > Aktuelles > Bauleitplanung) und im zentralen Internetportal des Landes Bayern (www.geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) veröffentlicht. Darüber hinaus werden diese Bekanntmachung sowie die zu veröffentlichenden Unterlagen auch in Papierform im Rathaus der Stadt Neustadt a.d.Donau, Stadtplatz 1, 93333 Neustadt a.d.Donau, im Flur des II. Stockwerkes (Bauabteilung), während der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus zur Einsichtnahme bereitgehalten (weitere Zugangsmöglichkeit). Auf Wunsch wird die Planung erläutert. In Zimmer Nr. 22 im Rathaus kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswir-kungen der Planung unterrichten. Auch eine Terminvereinbarung telefonisch oder per E-Mail ist möglich (Tel. Telefonnummer: 09445/9717-55, Mail: bauleitplanung(@)neustadt-donau.de). In den Festsetzungen des Bebauungsplans in Bezug genommene technische und private Normen (insb. DIN-Normen) können bei der Stadt Neustadt a.d.Donau eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich zur Planung während der Auslegungsfrist durch die Abgabe von Stellungnahmen äußern. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung(@)neustadt-donau.de), können jedoch auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Neustadt a.d.Donau den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informa-tionen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren und bei anderen städtebaulichen Satzungen“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Neustadt a.d.Donau, den 05.06.2025
Günter Schweiger
Zweiter Bürgermeister