Aktuelles: Neustadt an der Donau

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Ankündigung von Bodenkartierungen

Erstelldatum19.02.2025

Information von TenneT

TenneT informiert

Ankündigung von Bodenkartierungen für das Projekt Juraleitung in Neustadt an der Donau ab 10.03.2025 bis 08.12.2025

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant die TenneT TSO GmbH den Bau der neuen 380-kV-Leitung von Raitersaich nach Altheim und damit den Ersatz der bestehenden Leitung. Die Detailplanung zur Trassierung im Abschnitt B-Süd der Juraleitung ist abgeschlossen. Die Detailplanung zum Trassenverlauf wurde Anfang dieses Jahres abgeschlossen und wird spätestens im 2. Quartal 2025 der Regierung Oberbayern vorgelegt. Diese wird dann das offizielle Planfeststellungsverfahren eröffnen, in dem der Trassierungsvorschlag von TenneT auf Genehmigungsfähigkeit geprüft wird. Als Grundlage für die weitere Planung und um später einen zügigen Bauverlauf zu gewährleisten, werden notwendige Vorarbeiten durchgeführt. Hierzu gehören Bodenkartierungen an den geplanten Maststandorten, um für das Planfeststellungsverfahren wichtige Informationen zu gewinnen.

Im Zuge der Baumaßnahmen zur Errichtung der Maste ist eine temporäre Beeinträchtigung des Bodens unvermeidlich, u.a. durch das Befahren, Umlagern, Zwischenlagern, Austauschen, Wiedereinbauen und Rückverdichten. Um die vielfältigen Funktionen des Bodens zu schützen oder auch wiederherzustellen, ist ein nachhaltiger und sorgfältiger Umgang mit dem Boden essenziell. Die Bodenkartierungen ermöglichen es, Bodentyp und -funktionen zu identifizieren, wodurch bodenschutzrelevante Fragestellungen effektiv angegangen werden können. Die Begehung der entsprechenden Flächen bei den Bodenkartierungen erfolgt zu Fuß. Felder werden nicht mit Fahrzeugen befahren. Ausschließlich auf verdichtungsunempfindlichen Flächen wie beispielsweise (Feld-) Wege, werden Fahrzeugen eingesetzt. Ackerschläge werden erst nach der Ernte begangen. Die Bodenprobenahme erfolgt, gemäß Bodenkundlicher Kartieranleitung KA5, manuell mittels „Pürckhauer“-Bohrstock (i.d.R. bis 1m Tiefe, max. 2 m tiefe, Durchmesser 3 cm). Dabei wird die Bohrstange mithilfe eines Schonhammers (ggf. akkubetrieben) in den Boden getrieben. Mit der Ziehvorrichtung wird die Bohrstange anschließend wieder aus dem Boden gezogen. Zu Dokumentationszwecken der Tätigkeiten werden Bilder der Flächen und Standorte angefertigt. Bei Kampfmittel-verdacht erfolgt vor der Durchführung der Untersuchung eine Freimessung durch einen Feuerwerker nach § 20 SprengG.

Beauftragte Firmen

Die Bodenkartierungen erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch das Büro JENA-GEOS-Ingenieurbüro GmbH.

Nutzung von Grundstücken, Umgang mit Flurschäden

Flurschäden können bei den Bodenkartierungen nicht entstehen. Es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher Wege. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung.

Gesetzliche Grundlage, Termine und Kontakt

Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Darüber hinaus hat die TenneT TSO GmbH alle betroffenen Eigentümer persönlich über die anstehenden Maßnahmen informiert. Die betroffenen Grundstücke und die Zuwegungen sind in einer Flurstückliste bzw. den Bohrpunktkarten dargestellt (vgl. „Weitere Informationen“).

Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Bodenkartierungen nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an unsere Bürgerreferentin: Helen-Janet Bernardi (0921 50740 5567, helen-janet.bernardi(@)tennet.eu).

Weitere Informationen

Detaillierte Angaben zur Art und Umfang der geplanten Bodenkartierungen sowie der Betroffenheit durch die Maststandorte und Zuwegungen der einzelnen Grundstücke, können in der Verwaltung der Stadt Neustadt a. d. Donau zu den regulären Öffnungszeiten, unter

www.neustadt-donau.de oder über die Website der Juraleitung www.tennet.eu/de/de/projekte/juraleitung eingesehen werden.

Download der Bekanntmachung zur Bodenkartierung mit Flurstückliste (PDF-Dokument, 5,83 MB, 19.02.2025)

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