Hauptbereich
61. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan i.Z.m. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan mit der Bezeichnung „Parkplatz P 3 Bayernoil Neustadt“ gemäß Deckblatt Nr. 1
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
61. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und Änderung des vorhabenbe-zogenen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan mit der Bezeichnung „Parkplatz P 3 Bayernoil Neustadt“ gemäß Deckblatt Nr. 1 im Parallelverfahren
- Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat hat am 08.02.2021 in öffentlicher Sitzung die 61. Änderung des Flächennutzungsplans mit inte-griertem Landschaftsplan und gleichzeitig die Änderung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan mit der Bezeichnung „Parkplatz P 3 Bayernoil Neustadt“ gemäß Deckblatt Nr. 1 im Parallelverfahren beschlossen. In der Sitzung des Bauausschusses vom 21.11.2024 wurden die jeweiligen Entwürfe in der Fassung vom 21.11.2024 für das nun vorhabenbezogene Verfahren gebilligt und gleichzeitig die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit dieser Bauleitplanung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Indust-riegebietes nach § 9 BauNVO (GI) geschaffen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 424, 424/41 der Gemarkung Mühlhausen und 2290/2 (TF) der Gemarkung Neustadt a.d.Donau mit einer Fläche von ca. 1,94 ha. Es grenzt im Norden, Westen und Osten an bestehende Bebauung an. Östlich befindet sich die B 299 und südlich wird das Gebiet von bestehenden Baumbestand abgegrenzt.
Der Geltungsbereich ist aus dem ne-benstehenden Planausschnitt ersichtlich. Mit der Erarbeitung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes wurde das Ingeni-eurbüro Huber aus Mainburg beauftragt.
Im Zuge der Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 a Nr. 2 BauGB er-stellt.
Der Entwurf der 61. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Be-bauungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der jeweiligen Fassung vom 21.11.2024 werden in der Zeit vom 31.01.2025 bis 03.03.2025 im Internet unter www.neustadt-donau.de/aktuelles/bauleitplanung und im zentralen Internetportal des Landes Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) veröffentlicht, sowie im Rathaus der Stadt Neustadt a.d.Donau, Stadtplatz 1, 93333 Neustadt a.d.Donau, im Flur des II. Stockwerkes (Bauabteilung), während der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus öffentlich ausgelegt. Auch eine Terminvereinbarung ist möglich. Einschlägige DIN-Normen und VDI-Richtlinien können ausschließlich im Rathaus der Stadt Neu-stadt a.d.Donau eingesehen werden.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Die folgenden umweltbezogenen Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:
- Begründung zum Bebauungsplan/ Flächennutzungsplan
- Umweltbericht zum Bebauungsplan/ Flächennutzungsplan
- Festsetzungen durch Text, Hinweise durch Text, Plandarstellung
- Schalltechnische Untersuchung/ Gutachten
- Umweltbezogene Stellungnahmen
- Eingegangene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. Aussagen der Träger öffentlicher Belange
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut / Art der vorhandenen Information
- Mensch / Immissionsschutzgutachten zum Schutz der Beschäftigten – Stellungnahme LRA sowie Im-missionsschutzgutachten und Festsetzungen
- Tier / Geringe Auswirkungen durch die derzeitige Nutzung als Parkplatz und Lagerfläche - Umweltbericht
- Pflanzen / Beachtung der Baumfallzone – Stellungnahme AELF
Erhalt bzw. Ausweisung von Grünflächen – Stellungnahme LRA, Planzeichnung, Festsetzun-gen und Umweltbericht - Boden / Keine Neuausweisung notwendig - Umweltbericht
- Wasser / Bei Einhaltung aller Vorschriften ist mit keiner Beeinträchtigung der Grundwasserqualität zu rechnen - Umweltbericht
- Klima und Luft / Keine kleinklimatischen Veränderungen zu erwarten, durch teilweise Versiegelung erhöht sich die bodennahe Temperatur geringfügig – Umweltbericht
- Landschaft / Keine zusätzliche Beeinträchtigung zu erwarten - Umweltbericht
- Kultur und sonstige Sachgüter / Keine Güter dieser Art bekannt - Umweltbericht
- Fläche / Zusätzlicher Flächenverbrauch wird verhindert – Umweltbericht, Planzeichnung
Alle umweltbezogenen Informationen werden zusammen mit den Verfahrensunterlagen ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können bei der Stadt Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektro-nisch übermittelt werden (bauleitplanung@neustadt-donau.de), können jedoch bei Bedarf auch auf anderem Weg eingereicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren und bei anderen städtebaulichen Satzungen“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Für die Flächennutzungsplanänderung gilt außerdem folgender Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sich im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Neustadt a.d.Donau, den 23.01.2025
Thomas Memmel
Erster Bürgermeister