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Informationen zum neuen Grundsteuerbescheid 2025
Informationshotline zur Bayerischen Grundsteuer: 089/30700077
Alle Infos online unter www.grundsteuer.bayern.de
Warum gibt es neue Grundsteuerbescheide?
Die frühere Regelung zur Bewertung von Grundstücken wurde als verfassungswidrig erklärt. Deshalb hat der Bayerische Landtag ein eigenes Landessteuergesetz erlassen – ein sogenanntes Flächenmodell. Seit 2022 mussten deshalb alle Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abgeben. Auf deren Basis hat das Finanzamt den neuen Grundsteuermessbetrag errechnet.
Dieser wird ab 2025 von der Stadt Neustadt an der Donau umgesetzt.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Aus der Grundsteuererklärung hat das Finanzamt den Messbetrag errechnet. Dieser wird mit dem Hebesatz multipliziert. Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt festgelegt – die Stadt Neustadt an der Donau hat auf diesen keinen Einfluss. Die Kommunen legen lediglich den Hebesatz fest. Diesen hat die Stadt Neustadt an der Donau auf 260% gesenkt.
Warum hat sich mein Grundsteuerbetrag geändert?
Durch Ihre Angaben bei der Grundsteuererklärung wurde auf Basis des Landessteuergesetzes ein neuer Messbetrag errechnet. Bei einigen Grundstücksbesitzern hat sich dieser aufgrund der neuen Systematik massiv geändert. Der Messbetrag wird mit dem Hebesatz in Neustadt an der Donau (260%) multipliziert. Viele Eigentümer in Neustadt an der Donau werden etwa gleich viel oder sogar weniger Grundsteuer zahlen müssen, einige wegen der neuen Berechnung aber auch deutlich mehr.
Ich habe eine Frage zur Höhe der Steuer. An wen kann ich mich wenden?
→ Ihr zuständiges Finanzamt. Die Messbetragshöhe wurde vom Finanzamt ermittelt. Bitte prüfen Sie bei Zweifeln zunächst den Messbescheid des Finanzamts und wenden Sie sich bei Fragen bitte direkt an das zuständige Finanzamt oder an die Informationshotline zur Bayerischen Grundsteuer unter Telefonnummer: 089/30700077.
Die Grundsteueränderungsanzeige (Vordruck BayGrSt 5) können Sie auf folgende Arten einreichen:
- elektronisch über ELSTER – Ihr Online-Finanzamt – unter www.elster.de
- über das am PC ausfüllbare PDF-Formular – verfügbar auf www.grundsteuer.bayern.de
- als Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen – verfügbar im Finanzamt
Da die Grundsteueränderungsanzeige eigenhändig unterschrieben werden muss, ist eine Einreichung per Mail nicht möglich.
Meine Adresse / mein Name ist falsch. An wen wende ich mich?
→ Stadt Neustadt an der Donau. Bei Namens- oder Adressfehlernmelden Sie Ihre Änderungen bitte mit Ihrer Finanzadresse (siehe Grundsteuerbescheid der Stadt Neustadt an der Donau) per Mail an steueramt(@)neustadt-donau.de.
Meine Grundsteuerberechnung ist falsch. An wen wende ich mich?
→ Ihr zuständiges Finanzamt. Bei einer falschen Grundsteuerberechnungsind Änderungen nur mit einem neuen Messbescheid des Finanzamts möglich. Solange dieser nicht vorliegt, ist die Stadt Neustadt an der Donau festgesetzte Steuer zu bezahlen. Sollte sich nachträglich zeigen, dass zu viel gezahlt wurde, wird dies erstattet.
Warum bekomme ich einen Bescheid, obwohl das Objekt verkauft wurde?
Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewertung durch das Finanzamt (Stichtag 01.01.2022) noch Eigentümer waren, erhalten Sie für das Objekt den Grundsteuerbescheid. Sollte seitdem ein Wechsel des Eigentümers erfolgt sein, hat das Finanzamt diesen noch nicht nachvollzogen. Bitte wenden Sie sich direkt an das zuständige Finanzamt.
Solange dies nicht erfolgt ist, ist die von der Stadt Neustadt an der Donau festgesetzte Steuer zu bezahlen.
Wie kann ich die Grundsteuer bezahlen?
Bestehende SEPA-Mandate sind weiterhin gültig. Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, passen Sie bitte den Betrag an.
Wenn Sie auf Lastschriftverfahren umstellen möchten, nutzen Sie den Online-Service oder reichen Sie das SEPA-Formular (PDF-Dokument, 69,88 KB, 13.05.2019) über stadtkasse(@)neustadt-donau.de ein.
Weitere Informationen und Unterstützung zur Grundsteuer in Bayern finden Sie unter
www.grundsteuer.bayern.de
Informationsblatt zum Download (PDF-Dokument, 255,39 KB, 16.01.2025)