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Hebesatz in Neustadt an der Donau sinkt
Erstelldatum16.10.2024
Moderate Aufkommenserhöhung durch neuen Grundsteuerhebesatz
Moderate Aufkommenserhöhung durch neuen Grundsteuerhebesatz
Für Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Säulen ihrer Einnahmen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen oder dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Für Grundstückseigentümer war das Thema Grundsteuer in den letzten Jahren hingegen mit vielen Fragezeichen verbunden (siehe Infobox). Denn lange war nicht klar war, welche Entwicklung die beiden für die Berechnung der Steuer maßgeblichen Faktoren durch die bundesweite Reform ab 1. Januar 2025 nehmen würden. Nachdem seitens der Finanzämter nun die neuen Grundsteuermessbeträge feststehen, gibt es in Neustadt an der Donau nun Klarheit, was die künftigen Hebesätze betrifft: In seiner jüngsten Sitzung sprach sich der Stadtrat für eine Senkung des Hebesatzes aus.
13,5 % Aufkommenserhöhung
Vorausgegangen waren intensive Beratungen des Neustädter Stadtrates zur Ermittlung des neuen Hebesatzes. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) wie auch für die Grundsteuer B (Grundvermögen wie unbebaute und bebaute Grundstücke) zuletzt im Jahr 2016 erhöht wurden (von 300 v.H. auf 350 v.H.) und danach unverändert geblieben waren. Seitdem ist die Inflationsrate allerdings um 24% gestiegen – auch für die Kommunen bedeutet dies gestiegene Kosten, unter anderem bei Baumaßnahmen und beim Personal. Das Ziel der Neuberechnung war deshalb, eine Aufkommenserhöhung von 13,5% für die Stadt Neustadt an der Donau zu erreichen. Damit würde die Stadt Neustadt an der Donau ab 2025 etwa 2,3 Millionen Euro durch die Grundsteuer einnehmen.
Senkung von 350 v.H. auf 260 v.H.
Die Höhe der Hebesätze wird mit dem Beschluss des Gremiums für die Grundsteuer A und B wie bisher einheitlich bleiben. „Für beide Hebesätze haben wir auf der Basis der vom Finanzamt übermittelten Grundsteuermessbeträge nach eingehenden und gewissenhaften Berechnungen einen Hebesatz in Höhe von 260 v.H. ermittelt“, so Kämmerer Markus Englert. Für die Grundstückseigentümer ist aber nicht nur der Hebesatz, sondern dessen Kombination mit den Messbeträgen relevant - und diese haben sich durch die Reform teilweise massiv geändert. „Während 56% der Eigentümer keine wesentliche Veränderung spüren werden oder sogar weniger Grundsteuer zahlen müssen, werden einige Messbescheide auch sehr deutlich steigen“, erklärt Erster Bürgermeister Thomas Memmel. Dass der Unterschied derart erheblich sei, liege an der Systematik der Grundsteuerberechnung, die auf dem Landesgesetz beruht.
Städtische Kernaufgaben sichern
Dieser betonte im Zuge der Sitzung aber auch: „Es war uns wichtig, einen Hebesatz zu finden, der den Belangen der Bürgerinnen und Bürger und zugleich denen der Stadt gerecht wird. Darum haben wir in den letzten Monaten alles darangesetzt, einen für die Stadt angemessenen Grundsteuersatz zu finden, uns dabei aber im Rahmen einer maßvollen Erhöhung zu bewegen.“ Denn die Einnahmen aus der Grundsteuer seien für die Kommune ein wichtiger Bestandteil des städtischen Haushalts - sie fließen in zentrale Bereiche wie öffentliche Dienstleistungen, Infrastruktur, Feuerwehr, Bildung und Kinderbetreuung.
Auf den neuen Hebesatz von 260 Prozent konnte sich der Stadtrat mit der Mehrheit der Stimmen einigen. Da aktuell noch Daten fehlen und noch nicht alle Grundsteuermessbeträge mitgeteilt wurden, ist eine spätere Anpassung des Hebesatzes noch möglich.
Was bisher geschah: Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig. Im November 2021 verabschiedete der Bayerische Landtag daher zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz und entschied sich bei der Grundsteuer B, also für Bau-, Wohn- oder Gewerbegrundstücke, für ein sogenanntes Flächenmodell. Dieses richtet sich nicht mehr wie bisher nach dem Wert des Grundstücks. Ausschlaggebend für die Berechnung ist künftig vielmehr dessen Größe in Quadratmetern. Vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 hatten Grundstückseigentümer daraufhin Zeit, ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Inzwischen liegen den Grundstückseigentümern sowie den Kommunen in der Regel die vom Finanzamt neu berechneten Grundsteuermessbeträge vor. Die Kommunen können nun ihre neuen Hebesätze bestimmen, mit denen der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag dann multipliziert und so die Grundsteuer berechnet wird. In Neustadt sinken die Hebesätze. |